Welcome

Research and teaching @ TUHH

Thursday, August 18, 2011

Bachelor-Studiengang Computational Informatics


Der Bachelor-Studiengang Computational Informatics (CI-BC)  bietet ein wissenschaftlich fundiertes, Grundlagen orientiertes Studium mit den Schwerpunkten Softwaretechnik, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre. Das Bachelor-Studium ist mit englischsprachigen Lehrveranstaltungen international ausgerichtet und offeriert ein ausgewogenes Verhältnis von Theorie und Praxis. Studienanfänger benötigen keine Programmierkenntnisse.
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen im Einzelnen:
  1. Grundkenntnisse in den Themenfeldern Angewandte Mathematik und Betriebswirtschaftslehre.
  2. Fundierte Kenntnisse auf den Gebieten Diskrete Mathematik, Software- und Hardwaretechnik sowie Theoretische Informatik.
  3. Vertiefte Kenntnisse in einem der Bereiche Intelligence Engineering, Mathematical Computing oder Software Engineering.
  4. Die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und eigenständiger Erweiterung des Fachwissens.
Absolventen werden in die Lage versetzt, komplexe Problemstellungen mit informationstechnischen Methoden unter Berücksichtigung technischer, ökonomischen und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu behandeln und algorithmisch umzusetzen.
Eine Besonderheit des Studiengangs ist ein sechswöchiges Praktikum, das in der Industrie oder an der Universität absolviert werden kann. Die Studierenden sollen sich auf diese Weise vertiefte praktische oder theoretische Kenntnisse erarbeiten.
Die Gesellschaft für Informatik (GI) klassifiziert CI-BC als so genannten Typ-1-Studiengang, d.h., als einen Informatik-Studiengang mit einem zwei Drittel Anteil an Informatik - demgegenüber ist der Studiengang Informatik-Ingenieurwesen (IIW-BC) ein so genannter Typ-3-Studiengang mit einem ein Drittel Anteil an Informatik.
Der Bachelor-Abschluss ist berufsqualifizierend und ermöglicht ein Anschlussstudium im gleichnamigen Master-Studiengang. Die Absolventen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Sinne des Ingenieurgesetzes (IngG) der Freien und Hansestadt Hamburg zu führen.

No comments:

Post a Comment