Mitschreiben ist möglich unter folgenden Randbedingungen:
- Bescheinigung über Auslandsaufenthalt, 
- Aufsicht durch vertrauensvolle Person, 
- zeitgleiches Schreiben,
- übliche Klausurmodalitäten (Zeit- und Hilfsmittel-Beschränkung).
Die Aufsichtsperson muss mich im Vorfeld per Email kontaktieren. Die geschriebene Klausur muss per Post an mich geschickt werden; vorher sollte die Aufsicht eine Kopie anfertigen. 
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